Fondation Pierre Schmidt

Allgemeine Informationen

Reglement

  1. Die Fondation vergibt jedes Jahr ein Stipendium an einen klassisch praktizierenden Homöopathen. Abwechselnd wird das Stipendium einem schweizerischen oder französischen Arzt zugeteilt.
  2. Die Fondation finanziert Projekte in folgenden Bereichen der Homöopathie:
    1. Verbreitung der Homöopathie
    2. Forschungsarbeiten
    3. Klinische Versuche
    4. Neue Anwendungsansätze
    5. Quellenstudium
  3. Die Projekte müssen der Fondation vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres vorgelegt werden. Der Bewerber muss eine in der Homöopathie bekannte Person als Referenz angeben.
  4. Der Betrag des Stipendiums wird, je nach Projekt, durch die Fondation festgelegt.
  5. Die Dauer des Stipendiums kann je nach Komplexität des Projektes variieren.
  6. Ein Schlussbericht muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Projektes der Fondation abgegeben werden.
  7. Jede Veröffentlichung des Projektes muss der Fondation vorgelegt und durch diese gebilligt werden. Bei einer Veröffentlichung muss erwähnt werden, dass dieses Projekt durch die Fondation Pierre Schmidt finanziert wurde. Der Schlussbericht bleibt Eigentum der Fondation, die ihn verbreiten oder veröffentlichen kann.
  8. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der Fondation ist ausgeschlossen.

Kontaktformular

Interessenten können sich hier bei Dr. Paille melden.