Fondation Pierre Schmidt
Dr. Pierre Schmidt starb am 15. Oktober 1987 in Tence (Haute - Loire, Frankreich) im Alter von 94 Jahren. Während seiner Lebzeit hatte er sich unermüdlich eingesetzt die Homöopathie zu ihrer ursprünglichen Form zurückzuführen und sie international zu unterrichten. Vor seinem Tod entschied er, dass seine Tätigkeit und sein Wissen durch eine Stiftung, an die er einen grossen Teil seines Vermögens gespendet hatte, fortgesetzt werden solle. Dr. Schmidt übergab die Verwirklichung seines letzten Willens an Dr. Jost Künzli und Dr. René Casez. Nach seinem Tod entstanden zahlreiche administrative Schwierigkeiten. Nach sieben Jahren Arbeit aber gelang es Dr. René Casez schliesslich, die Fondation zu gründen.
Am 1. Mai 1994 fand die erste Sitzung der HOMÖOPATHISCHEN FONDATION PIERRE SCHMIDT in Lausanne statt. Es wurden die Organisationsstruktur und die Zielsetzungen der Fondation festgelegt. Entsprechend dem ausdrücklichen Wunsch des Gründers, hat diese Stiftung zwei Ziele:
Zuerst soll der Zugang zur Bibliothek von Pierre Schmidt ermöglicht werden. Die Büchersammlung zählt ungefähr 3000 Bücher und Zeitschriften über homöopathische Medizin, Vorträge und Materia Medica. Um das Studium der Werke zu erleichtern, werden laufend Zeitschriften und Bücher eingescannt und als CD bzw. DVD zum Verkauf angeboten. Die Bibliothek befindet sich bei einem ehemaligen Schüler von Dr. Künzli: Dr. Hansjörg Heé, Waldgutstrasse 7, CH - 9010 St. Gallen, Schweiz.
Die zweite Mission ist das jährliche Vergeben eines Stipendiums. Ein schweizer und ein französischer Arzt bekommen abwechslungsweise die Unterstützung für ein Projekt für folgende Bereiche der Homöopathie:
- Verbreitung der Homöopathie
- Forschungsarbeiten
- Klinische Versuche
- Neue Anwendungsansätze
- Quellenstudium
Diese Stipendien werden Ärzten, welche die klassische Homöopathie praktizieren, zugesprochen. Die Grösse des zu bewilligenden Kapitals wird jedes Jahr bei einer Sitzung entschieden. Für das erste Jahr kann das Stipendium bis zu 10'000 schweizer Franken betragen. Nach Beendigung der Arbeit wird ein ausführlicher Bericht verlangt. Die Fondation hat das Recht von diesem Bericht frei Gebrauch zu machen.